Errichter, die Sicherheitslösungen für Industrie
und kritische Infrastrukturen planen und installieren, stehen heute
unter einem besonderen Druck. Denn kritische Infrastrukturen sind neben physischen
Angriffen auch digitalen Angriffen ausgesetzt und es
ist von wachsender Bedeutung gegen beides gewappnet zu sein. Zur
kritischen Infrastruktur (KRITIS) gehören Systeme, Einrichtungen und
Organisationen, die unsere moderne Gesellschaft aufrechterhalten. Egal
ob Energie-, Wasser- und Lebensmittelversorgung oder der öffentliche
Nahverkehr und das Gesundheitssystem: All diese Bereiche stehen im besonderen Fokus der staatlichen
und unternehmerischen Sicherheitsversorgung. Neben
Alarmtechnik ist Videoüberwachungstechnik ein wichtiger Bestandteil des
Schutzes der KRITIS. Videotechnik wird zur Überwachung der Objekte
verwendet und trägt zur Früherkennung potenzieller Gefahren bei.
Funktionen wie Bewegungserkennung,
Nachtsicht und Gesichtserkennung ermöglichen, Vorfälle
schnell zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Egal ob Alarmanlage
oder Videoüberwachungssystem, die verwendeten Produkte
müssen vor digitalen
Bedrohungen wie vor Hackerangriffen und Datenklau
geschützt sein.
Gesetzeslage
Das EU-Gesetz NIS schreibt bereits seit 2016
Ansprüche an die IT-Sicherheit für den Schutz der KRITIS vor. 2022
wurden diese Ansprüche von der EU überarbeitet und in NIS-2 festgehalten.
Nun ist es die Aufgabe des deutschen Gesetzgebers, diese Maßnahmen in
nationales Gesetz zu übernehmen. Durch NIS-2 werden die IT-Sicherheitsanforderungen
erweitert und der Geltungsbereich des Gesetzes wird vergrößert,
sodass es künftig mehr Unternehmen in Deutschland betrifft. Die
Überarbeitung führt ein dreistufiges
Meldesystem für Sicherheitsvorfälle ein, gibt dem BSI mehr Befugnisse
zur Überwachung und definiert klare Verantwortlichkeiten im IT-Sicherheitsmanagement
der Bundesverwaltung. Mehr erfahren Sie schon am 04.11.2024 in unserem Live-Webinar.
Unterschied NDAA ≠ NIS-2
Leider gibt es immer wieder Missverständnisse und
es wird davon ausgegangen, dass wir in Deutschland auch den Forderungen
der US-amerikanischen NDAA-Maßnahmen
gerecht werden müssten. Dies ist allerdings nicht der Fall,
da für Deutschland nur das EU-Recht und nationales Recht von Bedeutung
sind. Wenn Sie als Errichter sichergehen möchten, dass mit den
verbauten Produkten die Einhaltung
der NIS-2-Forderungen möglich ist, möchten wir Ihnen
unsere Schulungsreihe
sowie die Produkte unseres erfolgreichen Herstellers DAHUA
empfehlen. DAHUA erfüllt die nötigen Kriterien, ist ein nach ISO 27001
geprüftes Unternehmen und die Produkte entsprechen der EU-Norm ETSI
303645.
Unser Mehrwert für Sie als Partner
Um KRITIS richtig zu schützen, sind allerdings
nicht nur die verwendeten Produkte ausschlaggebend, auch der korrekte
Einbau und Verwendung der verschiedenen Funktionen sind wichtig. In
unserer Schulungsreihe “KRITIS
im Visier: Mit smarter Sicherheitstechnik professionell agieren.”
möchten wir Ihnen in zwei Stufen nahebringen, worauf es ankommt. Die
Experten für IT-Sicherheit & Compliance Hauke Kerl und Maximilian
Koster führen Sie praxisnah durch das Thema und bringen Licht ins
Dunkle.
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