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Neue Funktionen für die AJAX-FIRE Funk-Brandwarnanlage

Mit der aktuellen Firmware-Version 2.35 wird die AJAX-FIRE Funk-Brandwarnanlage erweitert, um wichtige neue Funktionen, die den Betrieb, die Prüfung und die Alarmorganisation deutlich verbessern. Die Neuerungen sorgen für mehr Flexibilität, Sicherheit und Praxisnähe – sowohl im täglichen Betrieb als auch im Einsatzfall.

Zu den zentralen Neuerungen zählen der Testmodus inklusive Zonentest für Rauchmelder sowie programmierbare Erkundungs- und Bestätigungsverzögerungen.


Testmodus & Zonentest für Rauchmelder

Über die AJAX Brandwarnzentrale oder die AJAX App können nun einzelne Rauchmelder oder komplette Zonen bzw. Meldergruppen gezielt in den Testmodus versetzt werden. Dadurch ist eine Prüfung der Melder mit Prüfaerosol möglich.

Hintergrund:
Die AJAX EN 54 Rauchmelder arbeiten mit dem Dual-Spektral-Analyseverfahren. Dieses innovative Detektionsprinzip reagiert besonders schnell auf Brandrauch und ist gleichzeitig äußerst resistent gegen Täuschungsalarme, z. B. durch Wasserdampf. Da handelsübliche Prüfaerosole auf Glykol- und Wasserbasis arbeiten, war eine Prüfung bislang nur eingeschränkt möglich.

Mit dem Meldertest / Zonentest wird die Dual-Spektral-Analyse temporär deaktiviert – so können Rauchmelder normgerecht und praxisnah geprüft werden.

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Programmierbare Erkundungs- und Bestätigungsverzögerung

Die neue programmierbare Bestätigungs- und Erkundungszeit ermöglicht es Betreibern oder Einsatzkräften, einen Alarm zunächst zu überprüfen, bevor eine Vollalarmierung ausgelöst wird. Die Zeiten lassen sich objektspezifisch konfigurieren.

Ablauf im Alarmfall:

  • Nach dem Erkennen eines potenziellen Brandereignisses startet zunächst die Bestätigungsverzögerung. In diesem Zeitraum kann der Alarm an der Brandwarnanlage bestätigt werden.

  • Anschließend beginnt die Erkundungszeit. In diesem Zeitfenster kann die Ursache des Alarms vor Ort überprüft werden.

  • Bei einer Fehlauslösung lässt sich der Alarm innerhalb der Erkundungszeit zurücksetzen, ohne dass eine Vollalarmierung erfolgt.

  • Der Betreiber erhält somit die Möglichkeit, Fehlalarme auszuschließen oder erste Maßnahmen einzuleiten.

  • Erst nach Ablauf der definierten Verzögerungszeit oder bei bestätigter Gefahr wird die Vollalarmierung ausgelöst.

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